Morgendämmerung über eine Bergkette

Kostenübernahme

Die Kunsttherapie gehört in den meisten Fällen leider (noch) nicht zu den üblichen Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen und stellt damit erst einmal eine  Selbstzahlleistung dar. Das Besondere an der Anthroposophische Kunsttherapie  in unserem Hause ist, dass die Therapieform von einigen Krankenkassen ganz oder teilweise auf ärztliche Verordnung erstattet wird.

Mehr zur Kostenerstattung finden sie hier.

Für alle anderen Kassen gilt, wenn eine ärztliche Verordnung mit einer Diagnose vorliegt, dürfen die Krankenkassen grundsätzlich per Einzelfallentscheidung die Kosten erstatten.

Zudem kann Kunsttherapie als Methode auch innerhalb einer ergotherapeutischen Behandlung vor allem im Bereich der psychischen Störungen angewandt werden. Hierfür ist allerdings eine ärztliche Verordnung über Ergotherapie erforderlich. Durch das ganzheitliche Konzept und die spezifische Fachausbildung der Therapeuten besteht die Möglichkeit von unserem verknüpften Angebot  von Ergotherapie und Kunsttherapie zu profitieren. Bitte sprechen Sie für eine mögliche Verordnung vorab mit Ihrem Arzt oder mit Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker*innen abgeschlossen haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten bei einer kunsttherapeutischen Behandlung übernommen werden.

Sollten Sie interessiert an unserem Angebot sein, aber die anfallenden Kosten sind aus unterschiedlichen Gründen nicht erschwinglich für Sie, dann sprechen Sie uns gerne an und wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.

Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder schreiben Sie uns eine Mail . Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.