FAQ "Fragen und Antworten"

FAQ

Die Hintergründe der anthroposophischen Kunsttherapie sind die Weltanschauung und das besondere Menschenbild, das wir unserer Arbeit zugrundelegen.

Im Mittelpunkt jeder Behandlung steht der Klient mit seiner ganzen Persönlichkeit. Wir gehen von einem erweiterten Menschenbild aus und betrachten jeden Menschen als differenzierte Gesamtheit aus Leib, Seele und Geist. Dieses Menschenbild zieht sich durch alle Behandlungen und therapeutischen Verfahren.

Die anthroposophische Kunsttherapie unterstützt die kreative Auseinandersetzung mit dem individuellen Weg und das aktive Ergreifen der Gesundheitskräfte auf psychologischem und physiologischem Gebiet. Sie regt die selbstheilenden Kräfte an und aktiviert den menschlichen Willen.

Kunsttherapie kann als Methode innerhalb einer ergotherapeutischen Behandlung vor allem im Bereich der psychischen Störungen angewandt werden. Hierfür ist allerdings eine ärztliche Verordnung über Ergotherapie erforderlich. Durch das ganzheitliche Konzept und die spezifische Fachausbildung der Therapeuten besteht die Möglichkeit von unserem verknüpften Angebot  von Ergotherapie und Kunsttherapie zu profitieren

Das Besondere an der Anthroposophische Kunsttherapie(BVAKT)  in unserem Hause ist, dass die Therapieform von einigen Krankenkassen ganz oder teilweise auf ärztliche Verordnung erstattet wird.

  • Sercuvita BKK
  • Barmer GEK
  • BKK R+V
  • BKK VBU
  • BKK Wirtschaft und Finanzen
  • Bahn BKK
  • Hanseatische Kasse HEK
  • BKK Braun Melsungen
  • BKK Ernst&Young
  • BKK Mahler
  • BKK KBA
  • Private Krankenversicherungen
  • DKV Deutsche Krankenversicherung BonusMEd Balance BABAN
  • DKV Deutsche Krankenversicherung Ambulante Zusatzversicherung – KombiMed Ambulant Privat Tarif KAMP
  • SDK Süddeutsche Krankenversicherung Naturheilverfahren Zusatzversicherung
  • Vollversicherung BARMENIA mit Schwerpunkt Naturheilhunde: einsA-Expert 100%
  • Kostenübernahme nach dem Hufelandverzeichnis

Für alle anderen Kassen gilt, wenn eine ärztliche Verordnung mit einer Diagnose vorliegt, dürfen die Krankenkassen grundsätzlich per Einzelfallentscheidung die Kosten erstatten (siehe Erstattungsverfahren §13 SGB V).

Zudem kann Kunsttherapie als Methode auch innerhalb einer ergotherapeutischen Behandlung vor allem im Bereich der psychischen Störungen angewandt werden. Hierfür ist allerdings eine ärztliche Verordnung über Ergotherapie erforderlich. Durch das ganzheitliche Konzept und die spezifische Fachausbildung der Therapeuten besteht die Möglichkeit von unserem verknüpften Angebot  von Ergotherapie und Kunsttherapie zu profitieren.

Bitte sprechen Sie in für eine mögliche Verordnung bitte vorab mit Ihrem Arzt oder mit Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker*innen abgeschlossen haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten bei einer kunsttherapeutischen Behandlung übernommen werden.

Es gibt immer mal Gründe, warum ein Termin abgesagt werden muss. Bitte tun Sie dies rechtzeitig, d.h. 24 Stunden vorher. Wenn Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden, stellen wir den vollen Betrag in Rechnung.

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss von Ihrem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden.

Bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern (z.B. Entwicklungsstörungen) eine Indikation für eine Ergotherapie besteht, wird über den Heilmittelkatalog definiert. Insgesamt sind hier 16 verschiedene Diagnosegruppen für eine ergotherapeutische Behandlung vermerkt.

Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Das gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung ausgestellt bekommen haben.

Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10.-€.

Mit privat versicherten Patienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar, das Sie als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.

Die Dauer richtet sich nach der Maßnahme, die Ihr Arzt nach dem Katalog der Heilmittelrichtlinien verordnet hat. Dieser wählt meistens zwischen den folgenden Maßnahmen aus:

  • motorisch-funktionelle Behandlung: 30 Minuten
  • Hirnleistungstraining: 30 Minuten
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung: 45 Minuten
  • psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Minuten

Die Zahl der gesamten Behandlungen richtet sich nach der medizinischen Diagnose und nach festgelegten Regelbehandlungszeiten. Diese reichen von 20 Behandlungen für Verletzungen an der Schulter, dem Arm oder der Hand bis hin zu 60 Behandlungen für Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen, bei denen das zentrale Nervensystem Ursache der Erkrankung/Störung ist. Nach dieser Zeit ist eine Behandlung außerhalb des Regelfalls möglich. Diese muss vom Arzt begründet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Die kindliche Entwicklung ist in verschiedene Bereiche unterteilt:

  • motorisch
  • sensorisch
  • psychisch/emotional/kognitiv
  • physisch
  • sozial

Die aufgeführten Entwicklungsbereiche unterstützen und begünstigen sich im Normalfall gegenseitig (Ganzheitlichkeit).

Ist das sensible Gefüge der Entwicklung gestört, besteht kein Gleichgewicht mehr zwischen den einzelnen Wahrnehmungsbereichen. Es ist nun möglich, dass sich ein schlecht entwickelter Wahrnehmungsbereich auch negativ auf andere auswirkt. Das Zeitfenster, in dem eine Entwicklungsschwäche oder eine Störung behandelt werden kann, schrumpft mit zunehmendem Alter des Kindes. Kinder kaschieren oder kompensieren in der Regel ihre eigenen Schwächen und zeigen im Verlauf unterschiedlichste Verhaltensweisen, die sie in ihrer weiteren Entwicklung beeinträchtigen. Ihr Kinderarzt kennt Ihr Kind und erkennt diese Entwicklungsstörung. Wir als Ergotherapeuten analysieren in unserem Befund gezielt und objektiv die Entwicklungsproblematik Ihres Kindes. Innerhalb der Therapie nutzen wir die Ressourcen/Fähigkeiten und setzen gezielte Medien (Koordinations- und Bewegungsübungen, Spiele, Materialien, handwerkliche und kreative Techniken) ein. Ihre Mitarbeit und die Umsetzung der Elternanleitung ist ein bedeutender Bestandteil der Therapie.

Wenn eine Therapeutin krank ist, werden Sie umgehend informiert, falls möglich und von Ihnen gewünscht, kann die Therapie von einer anderen Therapeutin durchgeführt werden.

Ansonsten fällt die Einheit aus und wird in der nächsten Woche oder an einem Ersatztermin nachgeholt

Bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin mit:

  • eine gültige ärztliche Verordnung bzw. das Rezept (die Gültigkeit einer gesetzlichen Heilmittelverordnung beträgt 14Tage nach Ausstellung, Privatrezepte haben keine Frist)
  • vorhandene, relevante ärztliche Befunde
  • Ihre Versicherten-Karte
  • Ihren ausgefüllten Anamnesebogen (s. Download)
  • Sollten Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie ihn bitte an der Rezeption zum Vermerk vor

Idealerweise sollten Sie zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis bequeme Kleidung tragen. 

ALORVIE Raum für Therapie und Bildung
Dufkampstraße 1
48703 Stadtlohn

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag9:00 – 15:00 Uhr
Dienstag9:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch9:00 – 13:30 Uhr     15:30 – 18:30 Uhr
Donnerstag9:00 – 13:30 Uhr     15:30 – 17:30 Uhr
Freitag9:00 – 15:00 Uhr


Nach Vereinbarung  – Alle Kassen und Privat

Wir versuchen immer für Sie erreichbar zu sein. Wenn wir in einer Behandlung sind, können Sie Ihre Anliegen auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder schreiben Sie uns eine Mail.

Oder nutzen Sie unser Terminbuchungssystem und vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin

Bitte hinterlassen Sie uns dazu Ihre Kontaktdaten und den gewünschten Fachbereich. Anschließend prüfen wir Ihren Terminwunsch und melden uns umgehend bei Ihnen, um Ihren Termin verbindlich zu bestätigen oder Ihnen eine Alternative vorzuschlagen.

Über das Kontaktformular  auf der Startseite können Sie uns Ihre Fragen, Wünsche, Ideen oder auch Kritik mitteilen. Hinterlassen Sie uns dazu bitte auch Ihre E-Mailadresse, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können und Ihnen direkt auf Ihre Nachricht antworten können

Wir melden uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück. Je nach Auslastung und Termindichte kann das jedoch ein- bis zwei Tage dauern. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Vielen Dank wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Die 3G-Regelung ist bei medizinisch notweniger Behalndung aufgehoben somit beötigen Sie keinen Nachweis sofern die Verodnung von eime Arzt ausgestellt wurde.

Das Tragen einer medizinischen MAske ist weiterhin verpflichtend.

Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.


Die Therapien- und Kurse finden weiterhin unter strikter Beachtung der Hygiene-Anforderungen statt:

  • Alle Klienten desinfizieren sich nach dem Betreten der Räumlichkeiten die Hände
  • Begleitende Angehörige werden gebeten während der Therapie im Auto zu warten oder sich im nahegelegenen Café aufzuhalten – soweit möglich.
  • Bei Erkältungszeichen wie Husten, Schnupfen oder Fieber bleiben Sie bitte zu Hause und benachrichtigen Sie uns, so dass wir Ihren Termin zeitnah verlegen können.
  • In den Therapieräumen werden nach jeder Therapie alle Flächen und Therapiemittel, soweit es möglich ist, desinfiziert. Bei der Behandlung achten wir auf den vorgeschriebenen Abstand.

Bitte benachrichtigen Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie sich plötzlich krank fühlen und unter Symptomen wie starkem Husten, Fieber und Atemnot leiden. Wir besprechen dann mit Ihnen eine Terminverschiebung.

Haben Sie weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.