Ergotherapie, Ihr Weg zur Therapie

Ihr Weg zur Therapie

Ergotherapie  gehört zu den nichtärztlichen Heilberufen.


Als medizinisches Heilmittel wird Ergotherapie bei gesundheitlichen Einschränkungen von einem Arzt per Rezept verordnet und wird daher von der Krankenkasse bezahlt.   

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt, ob für Sie eine ergotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Zur Kostenübernahme der Ergotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung benötigen Sie ein ärztliches Rezept.

Bitte wenden Sie sich unmittelbar nach Ausstellung eines Rezeptes an uns, da die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden muss.

Die Kosten der Behandlung trägt Ihre Krankenkasse / Krankenversicherung. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 % und 10.- € Rezeptgebühr (Kinder sind generell Zuzahlungsbefreit), auch für Erwachsene besteht die Möglichkeit von der gesetzlichen Zuzahlung befreit zu werden. Bei Privat- oder Beihilfeverordnungen besteht keine Frist.

>> Psychotherapeuten können ab Januar 2021 Ergotherapie verordnen <<

seit 1. Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Ergotherapie verordnen!

Bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin mit:

  • eine gültige ärztliche Verordnung bzw. das Rezept (die Gültigkeit einer gesetzlichen Heilmittelverordnung beträgt 14Tage nach Ausstellung, Privatrezepte haben keine Frist)
  • vorhandene, relevante ärztliche Befunde
  • Ihre Versicherten-Karte
  • Ihren ausgefüllten Anamnesebogen (s. Download)
  • Sollten Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie ihn bitte an der Rezeption zum Vermerk vor

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Telefon
+49 (0)2563 / 211 9 100

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Ergotherapie im Hausbesuch

Therapie dort, wo Ihr Leben stattfindet.

Unser Ansatz ist es, jedem eine individuelle Therapie zu ermöglichen. Deshalb bieten wie Therapie auch bei Ihnen Zuhause, oder in Ihrer Einrichtung an.

Wenn das Gehen zu schwer fällt, eine frische Verletzung für Behinderung sorgt oder wenn konkrete Situationen zu Hause trainieren werden sollen.

Damit wir die Therapie in Ihrem häuslichen Umfeld anbieten können, muss Ihr behandelnder Arzt einen Hausbesuch für Ergotherapie verordnen. Besprechen Sie also bei Bedarf mit Ihrem Hausarzt diese Behandlungsmöglichkeit und rufen Sie uns bei Nachfragen gerne an.

Sie benötigen Unterstützung oder haben weitere Fragen?
Gerne unterstütze wir Sie auf Ihrem Weg. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Wir sind für Sie da!